Mitgliederversammlung


In der Mitgliederversammlung werden vertreten :

Der Landkreis Börde durch die Kreistagsabgeordneten:

Gabriele Brakebusch, MdL, Harbke; Elisabeth Engelbrecht, Rogätz; Rosemarie Kaatz (stellv. Vorsitzende), Schackensleben; Manfred Behrens,MdB, Barleben; Gerhard Schmidt, Niedere Börde; Dr. Erich Vogel, Ummendorf; Gerald Zimmermann, Wolmirstedt; Waltraud Wolff, Wolmirstedt; Jochen Dettmar, Belsdorf; Dr. Peter Koch, Haldensleben; Lothar Lortz, Hornhausen; Heinz Maspfuhl, Wolmirstedt; Gudrun Tiedge, MdL, Wanzleben; Heinrich Engelmann, Haldensleben; Manfred Nörthen, Oschersleben; Franz-Ulrich Keindorff, Barleben; Ernst-Heinrich Sommermeier, Rätzlingen; Dr. Dieter Schwarz, Flechtingen und Bodo Zeymer, Haldensleben.

 

Der Landkreis Helmstedt durch die Kreistagsabgeordneten:

Dr. Ulrich Dirksen, Helmstedt; Otto Gerloff, Ochsendorf; Peter Gläser, Rennau; Wolfgang Hoffmann, Schöningen; Silvia Liebermann, Räbke; Renate Loos, Emmerstedt; Volker Meier, Bornum; Herbert Rohm, Helmstedt; Hans-Jürgen Schneider, Büddenstedt; sowie Rolf Reinemann ( Vorsitzender ), Helmstedt.

die Städte Haldensleben, Helmstedt und Königlutter durch die Bürgermeister:

Norbert Eichler, Haldensleben und Heinz-Dieter Eisermann, Helmstedt, Ottomar Lippelt, Königslutter

 

der Nieders. Städte- und Gemeindebund, Kreisgruppe Helmstedt durch

Johannes Nitschke, Grasleben; Heinz Schmidt, Wolsdorf

 

Aufgaben der Mitgliederversammlung:

 

- Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes

 Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder

 Beschlussfassung über den Haushaltsplan

 Entgegennahme der Jahresrechnung des Vorstandes und Entlastung des Vorstandes

 Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

 Beschlussfassung über Beiträge und Umlagen der Mitglieder

Beschlussfassung über Satzungsänderungen

 Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern

 Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

 

Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreter gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3- Mehrheit erforderlich.

Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vertreter der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von vier Wochen erneut zu einer Mitgliederversammlung einzuladen. Bei unveränderter Tagesordnung ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vertreter und Vorstandsmitglieder beschlussfähig.

Eine Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen, wenn es von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung verlangt wird.