In der Mitgliederversammlung werden vertreten :
Der Landkreis Börde durch die Kreistagsabgeordneten:
Gabriele Brakebusch, MdL, Harbke; Elisabeth Engelbrecht, Rogätz; Rosemarie Kaatz (stellv. Vorsitzende), Schackensleben; Manfred Behrens,MdB, Barleben; Gerhard Schmidt, Niedere Börde; Dr. Erich Vogel, Ummendorf; Gerald Zimmermann, Wolmirstedt; Waltraud Wolff, Wolmirstedt; Jochen Dettmar, Belsdorf; Dr. Peter Koch, Haldensleben; Lothar Lortz, Hornhausen; Heinz Maspfuhl, Wolmirstedt; Gudrun Tiedge, MdL, Wanzleben; Heinrich Engelmann, Haldensleben; Manfred Nörthen, Oschersleben; Franz-Ulrich Keindorff, Barleben; Ernst-Heinrich Sommermeier, Rätzlingen; Dr. Dieter Schwarz, Flechtingen und Bodo Zeymer, Haldensleben.
Der Landkreis Helmstedt durch die Kreistagsabgeordneten:
Dr. Ulrich Dirksen, Helmstedt; Otto Gerloff, Ochsendorf; Peter Gläser, Rennau; Wolfgang Hoffmann, Schöningen; Silvia Liebermann, Räbke; Renate Loos, Emmerstedt; Volker Meier, Bornum; Herbert Rohm, Helmstedt; Hans-Jürgen Schneider, Büddenstedt; sowie Rolf Reinemann ( Vorsitzender ), Helmstedt.
die Städte Haldensleben, Helmstedt und Königlutter durch die Bürgermeister:
Norbert Eichler, Haldensleben und Heinz-Dieter Eisermann, Helmstedt, Ottomar Lippelt, Königslutter
der Nieders. Städte- und Gemeindebund, Kreisgruppe Helmstedt durch
Johannes Nitschke, Grasleben; Heinz Schmidt, Wolsdorf
Aufgaben der Mitgliederversammlung:
- Wahl des Vorsitzenden des Vorstandes
Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder
Beschlussfassung über den Haushaltsplan
Entgegennahme der Jahresrechnung des Vorstandes und Entlastung des Vorstandes
Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder
Beschlussfassung über Beiträge und Umlagen der Mitglieder
Beschlussfassung über Satzungsänderungen
Beschlussfassung über den Ausschluss von Mitgliedern
Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreter gefasst. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3- Mehrheit erforderlich.
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vertreter der Mitglieder anwesend ist. Bei Beschlussunfähigkeit ist innerhalb von vier Wochen erneut zu einer Mitgliederversammlung einzuladen. Bei unveränderter Tagesordnung ist die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vertreter und Vorstandsmitglieder beschlussfähig.
Eine Mitgliederversammlung ist unverzüglich einzuberufen, wenn es von mindestens einem Drittel der Mitglieder oder vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung verlangt wird.