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Der Verein verfolgte ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke
mit dem Ziel, das
Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder und
ihre
Einwohner durch geeignete Maßnahmen zu stärken und
die kommunalen
Lebensbedingungen zu verbessern
§ 2 Abs. 1
der Satzung)